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Zusammenarbeit im
sozialen Netzwerk mit:
Anordnendem Jugendrichter und dem Jugendgericht
Behörden der Strafverfolgung (StA / Polizei)
Strafvollzug z.B. zur Entlassungsvorbereitung
Jugendgerichtshilfe und Jugendamt
Schulen und Ausbildungsträger
Sonstigen Behörden (z.B. SPD, GesAmt)
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Anbindung an Sozialforschung und Lehre