Mein Name ist: Hans-Joachim WENDT

Ich bin der für Berlin-Reinickendorf zuständige Betreuungs- und Bewährungshelfer beim Landesjugendamt Berlin

Ich schreibe Euch, weil ich gern möchte, daß Ihr mich kennt und Euch, falls Ihr möchtet, bei mir über alle Probleme informiert, die mit Straffälligkeit, Betreuungsweisungen und Strafaussetzung zur Bewährung zusammenhängen!

Ich werde tätig, sofern ein Jugendlicher zwischen 14 und 21 Jahre alt ist, in Reinickendorf wohnt und wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, oder eine vorzeitige Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug erfolgt ist. Die Betreuungszeit (auch Unterstellungszeit genannt), kann unterschiedlich lang sein; in der Regel allerdings zwischen 12 bis 24 Monaten.

Mein Ziel ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betroffenen während der Unterstellungszeit und dadurch dazu zu befähigen, ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben, frei von Straftaten und Ärger mit Polizei und Justiz zu führen.

Hierzu nehme ich mir Zeit für:
- Einzelgespräche, auch Gespräche mit Eltern oder Partnern
- Soziale Trainingskurse insbesondere bei hohen Schulden
- Gespräche in Gruppen und erlebnispädagogischen Veranstaltungen

Ich kann helfen bei:
- persönlichen Problemen, z.B. mit Eltern und Partnern
- Problemen in Schule, Lehre, Ausbildung
- Arbeits- Wohnungssuche, beim Umgang mit Behörden
- der Regulierung von Schulden
- bei Problemen mit Alkohol, Haschisch und anderen Suchtmitteln

Meine Erwartungen sind die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei der Lösung der Probleme, ohne die ein Erfolg nicht eintreten kann. Ich bin dabei in Eurem Interesse auf Ehrlichkeit und die Einhaltung von Absprachen und Vereinbarungen angewiesen, denn nur so kann ich erfolgreich helfen.

Ich bin dazu verpflichtet, die notwendige Vertraulichkeit zu wahren und die gültigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.Allerdings habe ich kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Über den Verlauf der Zusammenarbeit (z.B. über neue Straftaten, Arbeits- und Wohnsituation, Einkommensverhältnisse, regelmäßigen Sprechstundenbesuch) muß ich dem Gericht schriftlich berichten.

Ohne Absprache werde ich aber weder Auskünfte bei anderen Personen, z.B. Eltern, Lehrern, Lehrmeistern oder Arbeitgebern einholen oder in Eurem Wohnhaus nach Euch fragen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung werde ich Euch auch nicht zu hause besuchen. Eine Ausnahme mache ich möglicherweise nur dann, wenn Ihr den Kontakt zu mir unterbrecht oder gar nicht erst aufnehmt.

Wie die Bewährungszeit verläuft hängt weitgehend von Eurem Verhalten ab. Wenn wir gut zusammenarbeiten, wir regelmäßigen Kontakt miteinander haben und keine neuen Straftaten vorkommen, kann die Unterstellungszeit, aber auch die Bewährungszeit verkürzt und Weisungen oder Auflagen aufgehoben werden. Bei Ablauf der Bewährungszeit erläßt das Gericht die verhängte Maßnahme. In der Regel gibt es daraufhin auch keinen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Sollten Weisungen und Auflagen des Gerichtes nicht erfüllt werden, so kann der Jugendrichter eingreifen. ... aber, soweit muß es ja nicht kommen, denn meine Aufgabe besteht, wie gesagt, darin, mit Eurer Hilfe die Bewährungszeit zu einem positiven Abschluß zu bringen...

- also, kommt in die Sprechstunde und redet mit mir -
ich berate Euch auch gerne dann, wenn es noch nicht zu einer richterlichen Auflage gekommen ist.

Euer Hans-Joachim WENDT

Weitere Hinweise zum Verlauf einer Betreuungs- oder Bewährungszeit gibt es im "Kleinen Finger"

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