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Gerichtliche Auflagen
und deren Überwachung:
Keine weiteren Straftaten begehen
Unterstellung unter Leitung und Aufsicht eines hauptamtl. Bewährungshelfers
Regelmäßiger Besuch dessen Sprechstunden
Regelmäßiger Schul- Ausbildungsbesuch
Erfüllung von Geldauflagen
Ableistung von Jugendarrest
Teilnahme an Sozialen Trainingskursen
Sonstige Auflagen (z.B. Urinkontrollen)